Die Schweizer haben nun also per Referendum in ihre Verfassung aufgenommen, dass bei landesweit ganzen vier Minaretten nun wirklich mal Schluss sein muss - verschandelt ja sonst auch die schönen abendländisch geprägten Schweizer Städte! Viel wird nun landauf, landab darüber diskutiert, ob dies eine neue Stufe in der um sich greifenden Islamophobie der Westeuropäer sei. Kurz, knapp & vorneweg: Ja, das ist es. Die Gründe dafür sind jedoch etwas komplexer als in vielen Kommentaren behauptet.
Daher ist es auch müßig, einfach nur das nochmals durchzukauen, was die Lehmings, Broders und Joffes dieser Welt in ihren Dead-Tree-Media bereits geschrieben haben und noch schreiben werden. Vielmehr ist es interessant, die Reaktionen der verschiedenen politischen Strömungen zu analysieren und zu bewerten. Denn Pawlows Hunden gleich haben sich sowohl die politische Linke als auch die politische Rechte ziemlich vorhersehbar verhalten: Die Linken mit der von ihnen bereits professionalisierten Empörung und die Rechte mit ziemlich unverhohlenem Anti-Islamismus.
Kaum hatte das Ergebnis der Volksabstimmung die Runde gemacht, kam bereits aus SPD, FDP und von Seiten der Grünen eine Flut von Solidaritätsbekundungen auf praktizierende Muslime in der Schweiz zu.
So wie die Linksliberalen jedoch mit politischer Ablehnung auf das Mehrheitsvotum reagierte, so applaudierte diesem die politische Rechte - auch und gerade in Deutschland. Das Spektrum ist dabei weitreichend. Die politisch korrekten und glattgeschliffenen organisierten Interessensvertretungen konservativer Werte - die Unionsparteien - reagierten mit einer Mischung aus bewusstem Schweigen und ach so selbstlosem Verständnis über die "Sorge vieler Christen vor Identitätsverlust". Das ist zwar schlimm, war aber vorhersehbar. Viel heftiger ist jedoch die Reaktion vieler Rechtsliberaler und gerade auch vieler Libertärer: Die reicht nämlich von Clash-of-Cultures-Rhetorik (""würde ja gerne mal wissen, wie begeistert Türken oder Pakistaner reagieren, wenn man bei ihnen Kirchtürme bauen würde") bis hin zu unverhohlener Sympathie, Feigenblattartig gestützt auf ein Locke'sches Demokratieverständnis. Fadenscheinig wird aus der liberalen Blogosphäre auch laienhaft juristisch argumentiert: Das Bauverbot für Minarette sei eben Baurecht und das habe ja mit Menschenrechten im Allgemeinen und Religionsfreiheit im Besonderen nichts zu tun. Besonders pointiert hat dies Zettel in seinem ansonsten durchweg sehr lesenswerten Blog "Zettels Raum" auf den Punkt gebracht und hat dafür viel Zustimmung erhalten:
Es geht nicht um die Menschenrechte, sondern es geht um Baurecht. Es gibt kein Menschenrecht auf den Bau von Minaretten.Quod Erat Demonstrandum! Denn tatsächlich ist es so, dass Baurecht (in diesem Falle handelt es sich genau genommen um Bauordnungsrecht) sich selbstverständlich wie auch jede andere Rechtssetzung an höherranigem Recht - hier: den Menschenrechten - messen lassen muss. Zu behaupten, eine baurechtliche Vorschrift habe ja schon wegen der Zielsetzung der Norm oder aus ähnlich gestrickten Gründen keine menschenrechtliche Relevanz, ist nicht nur total hanebüchen, sondern brandgefährlich: Denn wer so argumentiert, der macht ganz bewusst aus Hintertüren im menschenrechtlichen Rechtsschutz Scheunentore; wer so argumentiert, redet Verbotsfetischisten und Mehrheitsmeinungschauvinisten das Wort.
Ganz davon abgesehen ist die Behauptung, die Schweizer hätten ja nur eine harmlose Bauvorschrift erlassen wollen schon alleine deshalb absurd, weil sie nicht das Baugesetzbuch, sondern gleich die Verfassung geändert haben. Damit wird die Zielsetzung deutlich: Den Meinungsführern der SVP und anderer Rechtspopulisten geht es hier doch nicht darum, Feinjustierungen am schweizerischen Bauordnungsrecht vorzunehmen. Es geht darum, mit dem Holzhammer auf eine religiöse Minderheit einzudreschen - und wer versucht, das schönzureden, ist ein Zyniker.
Natürlich soll nicht verschwiegen werden, dass nicht jede falsche politische Entscheidung gleich menschenrechtswidrig ist. Auch ist nicht jede Freiheitseinschränkung gleich ein Verfassungsverstoß - gerade als Liberaler muss man sich das immer wieder vor Augen führen. Bleibt also zu prüfen, ob ein generelles Bauverbot von Minaretten die Freiheit der Religionsausübung unverhältnismäßig einschränkt. Die Religionsfreiheit schließt die Errichtung und Benutzung religiöser Gebäude mit ein. Zwar ist es richtig, dass, wie von einigen Minarett-Verbietern hervorgebracht wird, zu einer Moschee historisch nicht schon immer auch Minarette gehörten und auch im Koran wohl nichts davon steht. Eine Religionsgemeinschaft jedoch tautologisch dazu verdonnern zu wollen, auf ewig nur das zu machen was in ihren heiligen Büchern steht und ihr nicht die Möglichkeit zu geben, sich auch weiterzuentwickeln und sich eben dann aus freien Stücken dafür zu entscheiden, dass zu ihren Gotteshäusern Minarette dazugehören, ist nicht nur unglaublich kulturchauvinistisch, sondern angesichts mancher völlig begrüßenswerterweise nicht mehr ausgeübter Kulthandlungen in allen großen Religionen auch extrem kontraproduktiv.
Bleibt noch das Argument, Minarette hätten ja hauptsächlich den Zweck, dass der Muezzin zum Gebet rufen kann - was wiederum aus Lärmschutzgründen nicht ginge. Das ist sicherlich richtig und eine gute Anregung dafür, mal darüber nachzudenken, ob nicht auch jegliche Form von religiösen Lärmemmissionen (bszw. auch diejenigen von Kirchturmglocken) strenger reglementiert werden müssten. Aber es entlarvt gleichzeitig auch die Befürworter eines Minarettverbots als Wölfe im Schafspelz: Denn wenn sie das fordern würden, müssten sie eben das Bauordnungs- und Immionsschutzrecht anpassen und nicht populistische Phrasen in die Verfassung schreiben.
Damit muss festgestellt werden, dass das Minarettverbot in die Religionsfreiheit eingreift und es für diesen Eingriff keine sachliche Rechtfertigung gibt. Es verstößt gegen die Religionsfreiheit - und damit gegen die Menschenrechte.
Als interessante Randbemerkung kann hier noch eingefügt werden, dass gerade aus der libertären Ecke ebenfalls teilweise die Rechtswidrigkeit des Minarettverbots moniert wird - allerdings gestützt auf eine Verletzung der heiligen Kuh der Erzliberalen - der Eigentumsfreiheit. So schreibt beispielsweise der Schweizer Blogger Christian Hoffmann:
Als Liberaler bin ich selbstverständlich noch aus einem anderen Grund unzufrieden mit dem heutigen Abstimmungsergebnis: Selbst wenn es nicht um den Bau eines religiösen Symbols ginge, sondern lediglich um die Baugenehmigung eines profanen Türmchens - ist es ernsthaft die Aufgabe des Bundes, hier regulatorisch einzuschreiten? In einer liberalen Gesellschaftsordnung darf jeder Menschen mit seinem Eigentum tun und lassen, was ihm beliebt - das ist der Kern, die Substanz der Freiheit. Wenn ich nun also auf meinem legitim erworbenen Grundstück ein Türmchen bauen will, welches keine Giftgase ausspuckt oder das Eigentum meiner Nachbarn anderweitig beeinträchtigt (etwa durch Schattenwurf), dann habe ich selbstverständlich ein Recht dazu. Die Annahme der Minarett-Initiative ist also schon deshalb ärgerlich, weil sie gegen das Eigentumsrecht verstösst.Das jedoch ist eine schrankenlose Sichtweise der Eigentumsfreiheit, die man - bestenfalls - als antiquiert und überholt bezeichnen kann. Denn Eigentum - gerade Grundeigentum! - ist kein losgelöstes Recht im freien Raum, sondern Eigentum verpflichtet - und zwar dazu, dass sein Gebrauch auch dem Wohl der Allgemeinheit diesen soll. Daraus folgt, dass man eben nicht fröhlich mit seinem Grundstück anfangen kann was man will, sondern dabei an teils recht penible Vorgaben gebunden ist - ohne dadurch in seinen Rechten verletzt zu sein. Dazu gibt es feines Geflecht von Inhalts- und Schrankenbestimmungen, die im Baurecht in Deutschland zum Beispiel in Form von Bebauungsplänen anzutreffen sind. Klar ist natürlich auch, dass die Religionsfreiheit hier ein besonderers zu berücksichtigender Faktor ist, der z.B. dazu führen kann, dass in der Abwägung der verschiedenen Interessen ein Turm auf einer Moschee gebaut werden kann, dies jedoch auf einem Privathaus nicht genehmigungsfähig wäre.
Dieses System der sorgfältigen Abwägung schafft erst (quasi utilitaristisch) das hohe Freiheitsniveau für alle - nicht hilfreich dafür ist demgegenüber eine ungezügelte, libertäre Interpretation unserer Grund- und Menschenrechte.
Der Gedankengang, von dem sich die Libertären hier fehlleiten lassen, ist die irrige Vorstellung, dass alle Menschenrechte bloße Derivate des Rechts auf Eigentum seien, wie etwa Dominik Hennig in einer einschlägigen Diskussion auf facebook behauptete. Eine solche einseitige Materialisierung aller unveräußerlichen Rechte ist bei Lichte betrachtet nicht nur unsozial, sondern auch in höchstem Maße unfrei.
Und doch - das allein reicht noch nicht als Erklärung dafür aus, dass große Teile des digital vernetzten Liberalismus nun auf den Zug der Rechtspopulisten aufspringen. Allgemein sind gerade in der libertären Szene - freundlich ausgedrückt - große Vorbehalte gegenüber der islamischen Kultur anzutreffen. Der Islam wird von vielen als stockkonservativ, unaufgeklärt und allgemein als Feind der Freiheit betrachtet. Blickt man in Länder mit Sharia-Gesetzgebung, mag das auf den ersten Blick zunächst einleuchten. Wird das jedoch als Vorwand genommen, um Muslime in westlichen Gesellschaften über einen Kamm zu scheren, so ist das zutiefst ideologisch verblendet. Und das sollte kein liberal gesinnter Mensch sein.
Zusammenfassend bleibt zu sagen: Die politische Linke und diejenigen Liberalen, die sich - wie z.B. der FDP-Bundestagsabgeordnete und JuLi-Bundesvorsitzende Johannes Vogel - meiner Auffassung anschließen, haben mit ihrer harschen politischen Kritik an der Entscheidung der Schweizer inhaltlich recht.
Die Entscheidung der Schweizer ist jedoch nicht nur politisch falsch. Die Aufnahme eines Minarettbauverbots in die Verfassung eines westeuropäischen Landes per Referendum ist eine Kriegserklärung der Anhänger des unsäglichen Leitkultur-Prinzips an die Minderheit und ein klarer Menschenrechtsverstoß - der im Übrigen auch nicht dadurch geheilt wird, dass das Volk direkt abgestimmt hat (zu den "Segnungen" der direkten Demokratie schreibe ich an dieser Stelle aus Platzgründen nichts mehr). Sie ist unvereinbar mit höherrangigem Recht: rechtswidrig. So und nicht anders müsste der Tenor der progressiven Linken wie auch der Liberalen an dieser Stelle eigentlich lauten.
Dieser Artikel wurde ebenfalls als Gast-Kommentar im sozialdemokratischen Blog "Rot steht uns gut" veröffentlicht: http://rotstehtunsgut.de/2009/12/01/minarett-verbot-aus-liberaler-perspektive/



