Dienstag, 1. Dezember 2009

Von Minaretten, Menschenrechten und Demokratie

Die Schweizer haben nun also per Referendum in ihre Verfassung aufgenommen, dass bei landesweit ganzen vier Minaretten nun wirklich mal Schluss sein muss - verschandelt ja sonst auch die schönen abendländisch geprägten Schweizer Städte! Viel wird nun landauf, landab darüber diskutiert, ob dies eine neue Stufe in der um sich greifenden Islamophobie der Westeuropäer sei. Kurz, knapp & vorneweg: Ja, das ist es. Die Gründe dafür sind jedoch etwas komplexer als in vielen Kommentaren behauptet.
Daher ist es auch müßig, einfach nur das nochmals durchzukauen, was die Lehmings, Broders und Joffes dieser Welt in ihren Dead-Tree-Media bereits geschrieben haben und noch schreiben werden. Vielmehr ist es interessant, die Reaktionen der verschiedenen politischen Strömungen zu analysieren und zu bewerten. Denn Pawlows Hunden gleich haben sich sowohl die politische Linke als auch die politische Rechte ziemlich vorhersehbar verhalten: Die Linken mit der von ihnen bereits professionalisierten Empörung und die Rechte mit ziemlich unverhohlenem Anti-Islamismus.
Kaum hatte das Ergebnis der Volksabstimmung die Runde gemacht, kam bereits aus SPD, FDP und von Seiten der Grünen eine Flut von Solidaritätsbekundungen auf praktizierende Muslime in der Schweiz zu.

So wie die Linksliberalen jedoch mit politischer Ablehnung auf das Mehrheitsvotum reagierte, so applaudierte diesem die politische Rechte - auch und gerade in Deutschland. Das Spektrum ist dabei weitreichend. Die politisch korrekten und glattgeschliffenen organisierten Interessensvertretungen konservativer Werte - die Unionsparteien - reagierten mit einer Mischung aus bewusstem Schweigen und ach so selbstlosem Verständnis über die "Sorge vieler Christen vor Identitätsverlust". Das ist zwar schlimm, war aber vorhersehbar. Viel heftiger ist jedoch die Reaktion vieler Rechtsliberaler und gerade auch vieler Libertärer: Die reicht nämlich von Clash-of-Cultures-Rhetorik (""würde ja gerne mal wissen, wie begeistert Türken oder Pakistaner reagieren, wenn man bei ihnen Kirchtürme bauen würde") bis hin zu unverhohlener Sympathie, Feigenblattartig gestützt auf ein Locke'sches Demokratieverständnis. Fadenscheinig wird aus der liberalen Blogosphäre auch laienhaft juristisch argumentiert: Das Bauverbot für Minarette sei eben Baurecht und das habe ja mit Menschenrechten im Allgemeinen und Religionsfreiheit im Besonderen nichts zu tun. Besonders pointiert hat dies Zettel in seinem ansonsten durchweg sehr lesenswerten Blog "Zettels Raum" auf den Punkt gebracht und hat dafür viel Zustimmung erhalten:

Es geht nicht um die Menschenrechte, sondern es geht um Baurecht. Es gibt kein Menschenrecht auf den Bau von Minaretten.
Quod Erat Demonstrandum! Denn tatsächlich ist es so, dass Baurecht (in diesem Falle handelt es sich genau genommen um Bauordnungsrecht) sich selbstverständlich wie auch jede andere Rechtssetzung an höherranigem Recht - hier: den Menschenrechten - messen lassen muss. Zu behaupten, eine baurechtliche Vorschrift habe ja schon wegen der Zielsetzung der Norm oder aus ähnlich gestrickten Gründen keine menschenrechtliche Relevanz, ist nicht nur total hanebüchen, sondern brandgefährlich: Denn wer so argumentiert, der macht ganz bewusst aus Hintertüren im menschenrechtlichen Rechtsschutz Scheunentore; wer so argumentiert, redet Verbotsfetischisten und Mehrheitsmeinungschauvinisten das Wort.
Ganz davon abgesehen ist die Behauptung, die Schweizer hätten ja nur eine harmlose Bauvorschrift erlassen wollen schon alleine deshalb absurd, weil sie nicht das Baugesetzbuch, sondern gleich die Verfassung geändert haben. Damit wird die Zielsetzung deutlich: Den Meinungsführern der SVP und anderer Rechtspopulisten geht es hier doch nicht darum, Feinjustierungen am schweizerischen Bauordnungsrecht vorzunehmen. Es geht darum, mit dem Holzhammer auf eine religiöse Minderheit einzudreschen - und wer versucht, das schönzureden, ist ein Zyniker.

Natürlich soll nicht verschwiegen werden, dass nicht jede falsche politische Entscheidung gleich menschenrechtswidrig ist. Auch ist nicht jede Freiheitseinschränkung gleich ein Verfassungsverstoß - gerade als Liberaler muss man sich das immer wieder vor Augen führen. Bleibt also zu prüfen, ob ein generelles Bauverbot von Minaretten die Freiheit der Religionsausübung unverhältnismäßig einschränkt. Die Religionsfreiheit schließt die Errichtung und Benutzung religiöser Gebäude mit ein. Zwar ist es richtig, dass, wie von einigen Minarett-Verbietern hervorgebracht wird, zu einer Moschee historisch nicht schon immer auch Minarette gehörten und auch im Koran wohl nichts davon steht. Eine Religionsgemeinschaft jedoch tautologisch dazu verdonnern zu wollen, auf ewig nur das zu machen was in ihren heiligen Büchern steht und ihr nicht die Möglichkeit zu geben, sich auch weiterzuentwickeln und sich eben dann aus freien Stücken dafür zu entscheiden, dass zu ihren Gotteshäusern Minarette dazugehören, ist nicht nur unglaublich kulturchauvinistisch, sondern angesichts mancher völlig begrüßenswerterweise nicht mehr ausgeübter Kulthandlungen in allen großen Religionen auch extrem kontraproduktiv.
Bleibt noch das Argument, Minarette hätten ja hauptsächlich den Zweck, dass der Muezzin zum Gebet rufen kann - was wiederum aus Lärmschutzgründen nicht ginge. Das ist sicherlich richtig und eine gute Anregung dafür, mal darüber nachzudenken, ob nicht auch jegliche Form von religiösen Lärmemmissionen (bszw. auch diejenigen von Kirchturmglocken) strenger reglementiert werden müssten. Aber es entlarvt gleichzeitig auch die Befürworter eines Minarettverbots als Wölfe im Schafspelz: Denn wenn sie das fordern würden, müssten sie eben das Bauordnungs- und Immionsschutzrecht anpassen und nicht populistische Phrasen in die Verfassung schreiben.
Damit muss festgestellt werden, dass das Minarettverbot in die Religionsfreiheit eingreift und es für diesen Eingriff keine sachliche Rechtfertigung gibt. Es verstößt gegen die Religionsfreiheit - und damit gegen die Menschenrechte.
Als interessante Randbemerkung kann hier noch eingefügt werden, dass gerade aus der libertären Ecke ebenfalls teilweise die Rechtswidrigkeit des Minarettverbots moniert wird - allerdings gestützt auf eine Verletzung der heiligen Kuh der Erzliberalen - der Eigentumsfreiheit. So schreibt beispielsweise der Schweizer Blogger Christian Hoffmann:
Als Liberaler bin ich selbstverständlich noch aus einem anderen Grund unzufrieden mit dem heutigen Abstimmungsergebnis: Selbst wenn es nicht um den Bau eines religiösen Symbols ginge, sondern lediglich um die Baugenehmigung eines profanen Türmchens - ist es ernsthaft die Aufgabe des Bundes, hier regulatorisch einzuschreiten? In einer liberalen Gesellschaftsordnung darf jeder Menschen mit seinem Eigentum tun und lassen, was ihm beliebt - das ist der Kern, die Substanz der Freiheit. Wenn ich nun also auf meinem legitim erworbenen Grundstück ein Türmchen bauen will, welches keine Giftgase ausspuckt oder das Eigentum meiner Nachbarn anderweitig beeinträchtigt (etwa durch Schattenwurf), dann habe ich selbstverständlich ein Recht dazu. Die Annahme der Minarett-Initiative ist also schon deshalb ärgerlich, weil sie gegen das Eigentumsrecht verstösst.
Das jedoch ist eine schrankenlose Sichtweise der Eigentumsfreiheit, die man - bestenfalls - als antiquiert und überholt bezeichnen kann. Denn Eigentum - gerade Grundeigentum! - ist kein losgelöstes Recht im freien Raum, sondern Eigentum verpflichtet - und zwar dazu, dass sein Gebrauch auch dem Wohl der Allgemeinheit diesen soll. Daraus folgt, dass man eben nicht fröhlich mit seinem Grundstück anfangen kann was man will, sondern dabei an teils recht penible Vorgaben gebunden ist - ohne dadurch in seinen Rechten verletzt zu sein. Dazu gibt es feines Geflecht von Inhalts- und Schrankenbestimmungen, die im Baurecht in Deutschland zum Beispiel in Form von Bebauungsplänen anzutreffen sind. Klar ist natürlich auch, dass die Religionsfreiheit hier ein besonderers zu berücksichtigender Faktor ist, der z.B. dazu führen kann, dass in der Abwägung der verschiedenen Interessen ein Turm auf einer Moschee gebaut werden kann, dies jedoch auf einem Privathaus nicht genehmigungsfähig wäre.
Dieses System der sorgfältigen Abwägung schafft erst (quasi utilitaristisch) das hohe Freiheitsniveau für alle - nicht hilfreich dafür ist demgegenüber eine ungezügelte, libertäre Interpretation unserer Grund- und Menschenrechte.
Der Gedankengang, von dem sich die Libertären hier fehlleiten lassen, ist die irrige Vorstellung, dass alle Menschenrechte bloße Derivate des Rechts auf Eigentum seien, wie etwa Dominik Hennig in einer einschlägigen Diskussion auf facebook behauptete. Eine solche einseitige Materialisierung aller unveräußerlichen Rechte ist bei Lichte betrachtet nicht nur unsozial, sondern auch in höchstem Maße unfrei.
Und doch - das allein reicht noch nicht als Erklärung dafür aus, dass große Teile des digital vernetzten Liberalismus nun auf den Zug der Rechtspopulisten aufspringen. Allgemein sind gerade in der libertären Szene - freundlich ausgedrückt - große Vorbehalte gegenüber der islamischen Kultur anzutreffen. Der Islam wird von vielen als stockkonservativ, unaufgeklärt und allgemein als Feind der Freiheit betrachtet. Blickt man in Länder mit Sharia-Gesetzgebung, mag das auf den ersten Blick zunächst einleuchten. Wird das jedoch als Vorwand genommen, um Muslime in westlichen Gesellschaften über einen Kamm zu scheren, so ist das zutiefst ideologisch verblendet. Und das sollte kein liberal gesinnter Mensch sein.

Zusammenfassend bleibt zu sagen: Die politische Linke und diejenigen Liberalen, die sich - wie z.B. der FDP-Bundestagsabgeordnete und JuLi-Bundesvorsitzende Johannes Vogel - meiner Auffassung anschließen, haben mit ihrer harschen politischen Kritik an der Entscheidung der Schweizer inhaltlich recht.
Die Entscheidung der Schweizer ist jedoch nicht nur politisch falsch. Die Aufnahme eines Minarettbauverbots in die Verfassung eines westeuropäischen Landes per Referendum ist eine Kriegserklärung der Anhänger des unsäglichen Leitkultur-Prinzips an die Minderheit und ein klarer Menschenrechtsverstoß - der im Übrigen auch nicht dadurch geheilt wird, dass das Volk direkt abgestimmt hat (zu den "Segnungen" der direkten Demokratie schreibe ich an dieser Stelle aus Platzgründen nichts mehr). Sie ist unvereinbar mit höherrangigem Recht: rechtswidrig. So und nicht anders müsste der Tenor der progressiven Linken wie auch der Liberalen an dieser Stelle eigentlich lauten.

Dieser Artikel wurde ebenfalls als Gast-Kommentar im sozialdemokratischen Blog "Rot steht uns gut" veröffentlicht: http://rotstehtunsgut.de/2009/12/01/minarett-verbot-aus-liberaler-perspektive/

Mittwoch, 8. April 2009

Eurokratie und der Liberalismus

Jede Woche, so erscheint es, trudeln aus den Büros der Brüsseler Eurokraten neue, immer kafkaesker anmutende Vorschläge ein, wie Bürger und Unternehmen noch umfassender durch Gängelung vor sich selbst geschützt werden können. Das geht von der berühmt-berüchtigten FFH-Richtlinie über dirigistische "Verbraucherschutz"-Vorschriften bis hin zur glorreichen Idee, Brot nach traditioneller Backart per Verordnung zu verbieten. Nicht nur in den Reihen der politischen Intelligenzija - angeführt von Vaćlav Klaus - führt dies zu immer größerem Unmut. Auch als einfacher liberal engagierter Bürger fragt man sich langsam aber sicher, warum man eigentlich in politischen Diskussionen so inbrünstig für das Projekt Europa in die Bresche springt, wie man es sich über die Jahre hinweg quasi ganz selbstverständlich zur Gewohnheit gemacht hat.

Das Ziel der Gründungsväter der europäischen Gemeinschaften war klar: Freiheit und Wohlstand aller Bürger zu mehren und innere Grenzen abzubauen. Leider scheint es, als würden die EU-Administratoren nun, wo die meisten innereuropäischen Grenzen Geschichte sind (auch wenn unser Arbeitsminister diesen Umstand noch nicht so ganz wahrhaben will), ihren Sinn darin suchen, die selben Grenzen jetzt nach außen hin aufzuziehen.

Warum ist das bloß so?
Um das zu verstehen, muss man sich Entstehungsgeschichte und Rechtsgrundlagen von EU und EG vergegenwärtigen. Diese liegen größtenteils in den Gründungsverträgen begründet. Kernkompetenz der EG ist die Herstellung eines freien Binnenmarktes und der Abbau von Zöllen und anderen Handelshindernissen. Dies mag sich zwar heute wie eine Selbstverständlichkeit anhören, mutete vor wenigen Jahrzehnten jedoch noch quasi utopisch an. Langsam aber sicher wurden im Laufe der Jahre Zölle abgebaut und Grenzen geöffnet. Europa wuchs zusammen. Mit der Union wuchs aber leider auch etwas anderes: Der Wunsch nach gemeinsamer Regulierung nach innen. Wie jeder Staatenbund in der Geschichte tendiert auch die europäische Union immer mehr dazu, Entscheidungen zu zentralisieren, Mittel umzuverteilen und mehr und mehr Gesetze zu schaffen - um Europa zu "harmonisieren". So kann die an sich urliberale Vision eines freien Europas schnell zum Schreckensszenario werden.

Was jedoch lässt sich dagegen tun?
Einen sehr gewagten Schritt ist in diesem Falle die EU-Bürokratie selbst gegangen. Im Lissaboner Vertrag ist eine auf den ersten Blick unscheinbare Klausel enthalten, die es bei genauerer Betrachtung in sich hat. In Artikel 64 III nämlich soll normiert werden, dass Entscheidungen, die „einen Rückschritt für die Liberalisierung des Kapitalverkehrs […] einen Rückschritt darstellen“ einstimmig beschlossen werden müssen – das Quorum ist somit bedeutend schwieriger zu erfüllen als bei Entscheidungen, die den Wettbewerb stärken. Hier wird also festgelegt, dass Verfahrensregeln geändert werden, um ein bestimmtes Ergebnis herbeizuführen. Eine im Grundsatz unliberale Herangehensweise. Denn durch die Geschichte des Liberalismus hinweg war unser größtes rechtspolitisches Gebot immer, materielle Gerechtigkeit nicht mit dem Holzhammer, sondern durch gleiche und gerechte Verfahren herbeizuführen. Dieses Grundprinzip sollte keinem noch so lobenswerten Ziel geopfert werden. Besser wäre es, die Kompetenzen der EU deutlich genauer zu definieren und durch eine Demokratisierung der Institutionen den Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Betonkopf-Fraktion in der Administration abzuwählen und durch Politiker mit frischen, neuen Konzepten zu ersetzen. Am 7. Juni haben wir wenigstens in begrenztem Rahmen die Möglichkeit dazu. Nutzen wir sie!

Dieser Artikel ist ebenfalls in der Mitgliederzeitschrift der Jungen Liberalen Niedersachsen "freistil", Ausgabe April 2009 erschienen.

Donnerstag, 26. März 2009

Die ZEIT und der Amoklauf - ein Leserbrief

Dass nach dem schrecklichen Amoklauf von Winnenden Politiker jeglicher Couleur, selbsternannte Experten und Betroffenheitssendungen im Fernsehen ihre verstaubten Verbotsideen aus den Mottenkisten hervorkramten war vorhersehbar. Darüber wurde nicht zuletzt von meinen jungliberalen Bloggerkollegen ausreichend berichtet, ich möchte die Argumente an dieser Stelle nicht unnötig wiederholen, sondern  beschränke mich auf die Aussage, dass ich voll und ganz hinter der Argumentation jedes einzelnen meiner Kollegen stehe - Jan Filter und Robert Hesse seien da nur stellvertretend genannt.

Nun jedoch zum eigentlichen Thema. Wie jeden Donnerstag steckte heute vormittag die Wochenzeitung ZEIT in meinem Briefkasten. Und wie letzte Woche ist auch dieses mal ein Leitartikel zum Amoklauf dabei. Der von letzter Woche war schon nur schwer zu ertragen - Michael Naumann, immerhin Herausgeber des Blattes wetterte gegen Waffen und suggerierte einen Zusammenhang zwischen Schützenvereinen und Amokläufen. Aber der dieswöchige Leitartikel schlägt dem Fass den Boden aus. Statt nur die Schützenvereine trifft es diesmal alle - Nicht nur Computerspieler, nicht nur Schützen, die bösen Medien und "Netzapologeten" - nein, das alles reicht Autorin Susanne Gaschke nicht. Sie sieht "diese Gesellschaft" gefordert - gefordert gegen den (das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen) deutschen "Gleichgültigkeitsliberalismus". Man könne sich nicht, so schreibt sie wörtlich, auf der "bequemen Phrase" ausruhen, "Verbote nützten nie etwas".
Entschuldigung, Frau Gaschke, aber wenn hier jemand bequem ist, dann sind Sie das! Verbote sind immer das schlechteste aller möglichen Mittel - aber das einfachste! Und genau das zeichnet Bequemlichkeit aus: Nicht besonnen und vernünftig nach (womöglich unbequemen) Lösungen zu suchen, sondern eine Politik des Aktionismus und der Symbolik zu betreiben. Und was noch viel schlimmer ist: Sie und mit Ihnen die Roten wie auch die Schwarzen, das Fernsehen wie auch das Radio, Sie sind nicht nur bequem, sondern Sie verhalten sich aufs übelste unmoralisch und verwerflich. Ist es Ihnen denn nicht im Ansatz peinlich, Ihre Heile-Welt-Ideale auf den Leichen der Ermordeten durchzudrücken? Zuerst heucheln Sie Mitleid - Zitat:
[...] Irgendwann, ziemlich bald, wird das fiebrige Interesse der Öffentlichkeit sich abwenden von Winnenden, vom Amoklauf und von den Opfern einer Gewalttat, die so routiniert durcherklärt und zugleich als unerklärlich abgestempelt worden ist wie kaum eine zuvor. Dann sind sie allein, die Eltern der getöteten Kinder, mit einer unerträglich langen grauen Strecke Leben vor sich. [...]
Nur um zwei Sätze später zu Forderungen überzugehen:
[...]Altersbeschränkungen und technische Abrüstung im Schießsport, weniger Gewalt im Fernsehen, das Verbot von menschenverachtenden Computerspielen, eine bessere Kontrolle verhetzender Internetforen[...]
Das alles und noch einiges mehr ist für Sie nicht nur zwingende Schlussfolgerung aus der Tat eines gestörten Einzelnen, sondern es sind Ihnen zu Folge auch
[...] maßvolle Forderungen, die jeweils nur geringe Einschränkungen für einzelne Bürger, Institutionen und Interessengruppen mit sich brächten[...]
Das Verbot von Computerspielen, die Teil der Jugendkultur sind, Menschen aus aller Welt zusammenbringen und nicht zuletzt auch ein gutes Standbein für den Innovationsstandort Deutschland sind - maßvoll?
Die Verschärfung des ohnehin schon EU-weit schärfsten Jugendschutzrechts - zielführend?
Internetzensur - verhältnismäßig?
Liebe Frau Gaschke, was Sie hier skizzieren, ist nicht wie von Ihnen proklamiert ein "kollektiver freiwilliger Verzicht". Es ist die Vision einer Gesellschaft der Unfreiheit, in der die Moralvorstellungen der Mehrheit zu Gesetzen werden. Ein Staat, in dem nicht mehr Vernunft, Maß und Eigenverantwortlichkeit regieren, sondern die Sittenpolizei und Moralapostel den Untertanen vorschreiben, was gut und was böse ist. Das ist kein Staat, in dem ich leben möchte und das ist auch keine Gesellschaft, in der meine Kinder einmal aufwachsen sollen.

Dienstag, 24. März 2009

Geistiges Eigentum effektiv schützen!

Es ist nicht gut bestellt um den Ruf des Urheberrechts dieser Tage. Es gilt als veraltet und intransparent. Kaum verwunderlich, stammt es doch maßgeblich aus einer Zeit, als unter „geistiges Eigentum“ quasi nur Schriften aller Arten fielen – Bücher und Musiknoten. Da überrascht es nicht, dass die heutige Situation das Gesetz heillos zu überfordern scheint. Das Internet wird millionenfach zum illegalen Kopieren von Musik genutzt – aber auf der anderen Seite auch zum Kauf über Dienste wie iTunes.

Für diese gewandelte Ausgangssituation muss der Gesetzgeber nach einer Antwort suchen. Dies hat die schwarz-rote Regierung mit den Urheberrechtsnovellen I und II versucht. Doch deren Maßnahmen sind häufig unzureichend und durchsetzt mit durch Lobbyismus der Musikindustrie eingeflossenen einseitigen Benachteiligungen auch redlicher Nutzer.

So ignoriert die neue Rechtslage etwa in nicht hinzunehmendem Maße die Schwierigkeiten, die durch Code („Digital Rights Management“) geschützte Musikstücke für Universitäten und ähnliche Verwender mit sich bringen. Auch ein Recht auf eine digitale Privatkopie wird nicht etabliert.

Doch mit Kritik an der zugegebenermaßen durch völlig übertriebene „Abmahnungswellen“ nicht gerade sympathischen Musikindustrie ist man – wie auch die einschlägigen Blogs und der Artikel meines Kollegen Arian Kriesch zeigen – schnell bei der Hand. Gerecht ist das nicht. Denn eins darf man nicht vergessen: Die Künstler sind diejenigen, die hier Werte schaffen. Aufgabe des Urheberrechts ist es nicht, jedem kostenlosen Zugang dazu zu bieten, sondern die Rechteinhaber zu schützen. Dies zu akzeptieren, fällt vielen von uns zwar schwer. Aber es ist nicht einzusehen, warum die Rechteinhaber nicht die Früchte ihrer Arbeit genießen dürfen sollen.

Wie jedoch ist effektiver Schutz möglich, ohne legitime Nutzung unverhältnismäßig zu erschweren? Die derzeitige Rechtslage macht keine nennenswerten Unterscheidungen zwischen erheblicher und unerheblicher Benutzung; gemeinnützigem, privatem und kommerziellem Gebrauch oder anhand ähnlicher Kriterien. Dies würde aber in der Tat Sinn machen    andere Rechtsordnungen, wie etwa die amerikanische, machen es uns vor. Dort ist die unautorisierte Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material über eine Generalklausel gesetzlich erlaubt – sofern der Umfang des Gebrauchs „fair“ ist. Demgegenüber setzt der deutsche Gesetzgeber auf rigide Nutzungsbeschränkungen und unübersichtliche, extrem bürokratische Sanktionsmodelle (von der „Kopiererabgabe“ bis zur völlig sinnfrei bei 100 Euro gedeckelten Abmahnung). Die Vorteile einer Generalklausel liegen auf der Hand: Im Grundsatz wird der Schutz geistigen Eigentums gewahrt, Ausnahmen können von der Rechtssprechung praxisgerecht und flexibel etabliert werden. Denn Richter können sich auf neue, insbesondere technische Änderungen viel schneller einstellen als der Gesetzgeber. Daneben sollten Generalabgaben für Kopiergeräte konsequent gestrichen werden. Diese stellen Nutzer unter einen nicht zu rechtfertigenden Generalverdacht und erwecken den falschen und schädlichen Anschein, mit der Abgabe seien Kopiervorgänge quasi pauschal abgegolten.

Kurz gesagt: Das Urheberrecht muss schlanker, moderner und einfacher werden. Aber abschaffen dürfen wir es nicht.

Dieser Artikel ist ebenfalls in der Zeitschrift "jung und liberal", Ausgabe 1/2009 erschienen. In der nächsten Ausgabe wird mein Bloggerkollege und Parteifreund Arian Kriesch hierzu eine Gegenposition beziehen.

Montag, 9. März 2009

PS-Wahn und grüner Etikettenschwindel

Seit vor einiger Zeit der Weltklimabericht bzw. seine filmerische Verwurstung durch Al Gore der Öffentlichkeit präsentiert wurden, hat sich das Bewusstsein vieler Bürger für Ressourcenschonung und Klimaschutz deutlich erhöht. Grün zu sein wird nicht mehr so sehr mit Strickpullis und VW Bus, sondern mit der heimischen Solaranlage und japanischen Hybrid-Autos verbunden. Kurz gesagt: Es ist schick geworden; ja es gehört in gewissen Schichten fast schon zum guten Ton. An und für sich eine begrüßenswerte Entwicklung. Denn wenn wir einfach weiter munter CO2 ausstoßen würden wie bisher, dann haben kommende Generationen nicht mehr viel von unserem Planeten.
Soweit, so gut. Doch die Biowelle schlägt in letzter Zeit obskure Wellen. Die Autoindustrie, subventionsverwöhntes Lieblingskind der Deutschen, hat sich nämlich an den Trend rangehängt. Super, mag man meinen; jetzt kommen bestimmt endlich 3-Liter-Auto und Citycar und überhaupt, endlich, endlich wird die Entwicklung entschleunigt; haben Größenwahn und PS-Jagd ein Ende.
Doch minichten. Zwar schmücken sich die Bosse von VW, BMW und Opel (brought to you by Konjunkturpaket II) gern mit angeblichen Vorzeige-Ökomodellen. Schade nur, dass diese sich oft bei näherem Hinsehen als alte Hüte oder gar als totale Schadstoffsünder (Wasserstoff-Verbrennungsmotor) herausstellen. Der Anspruch, ein "sportliches" (was für ein Euphemismus!) Auto herzustellen, das auch noch die Umwelt schützen soll, ist ebenso beliebt wie - mit Verlaub - schwachsinnig.

Die Lösung sollte meiner Meinung nach nicht der Versuch sein, dem Schwein Lippenstift aufzutragen.
Wir brauchen stattdesseneinen einen spürbarenen Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel - und ja, so ungern ich das schreibe, das geht nur mit deutlich mehr Geld vom Staat. Wir brauchen kleinere Autos, ein gesteigertes öffentliches Umweltbewusstsein und finanzielle Anreize dafür, die Umwelt zu schonen. Warum zum Beispiel müssen Airlines keine Mineralölsteuern zahlen? Warum werden Autofahrer nicht für die von ihnen verursachten öffentlich getragenen externen Kosten zur Kasse gebeten? Und wann ist endlich Schluss mit der Subventionierung der Zersiedlung des ländlichen Raums, die täglich Millionen unnnötig gefahrene Personenkilometer verursacht?
Fragen, die zu beantworten nicht nur die Politik, sondern vor allem auch die Wirtschaft aufgefordert ist.