Jede Woche, so erscheint es, trudeln aus den Büros der Brüsseler Eurokraten neue, immer kafkaesker anmutende Vorschläge ein, wie Bürger und Unternehmen noch umfassender durch Gängelung vor sich selbst geschützt werden können. Das geht von der berühmt-berüchtigten FFH-Richtlinie über dirigistische "Verbraucherschutz"-Vorschriften bis hin zur glorreichen Idee, Brot nach traditioneller Backart per Verordnung zu verbieten. Nicht nur in den Reihen der politischen Intelligenzija - angeführt von Vaćlav Klaus - führt dies zu immer größerem Unmut. Auch als einfacher liberal engagierter Bürger fragt man sich langsam aber sicher, warum man eigentlich in politischen Diskussionen so inbrünstig für das Projekt Europa in die Bresche springt, wie man es sich über die Jahre hinweg quasi ganz selbstverständlich zur Gewohnheit gemacht hat.
Das Ziel der Gründungsväter der europäischen Gemeinschaften war klar: Freiheit und Wohlstand aller Bürger zu mehren und innere Grenzen abzubauen. Leider scheint es, als würden die EU-Administratoren nun, wo die meisten innereuropäischen Grenzen Geschichte sind (auch wenn unser Arbeitsminister diesen Umstand noch nicht so ganz wahrhaben will), ihren Sinn darin suchen, die selben Grenzen jetzt nach außen hin aufzuziehen.Warum ist das bloß so?
Um das zu verstehen, muss man sich Entstehungsgeschichte und Rechtsgrundlagen von EU und EG vergegenwärtigen. Diese liegen größtenteils in den Gründungsverträgen begründet. Kernkompetenz der EG ist die Herstellung eines freien Binnenmarktes und der Abbau von Zöllen und anderen Handelshindernissen. Dies mag sich zwar heute wie eine Selbstverständlichkeit anhören, mutete vor wenigen Jahrzehnten jedoch noch quasi utopisch an. Langsam aber sicher wurden im Laufe der Jahre Zölle abgebaut und Grenzen geöffnet. Europa wuchs zusammen. Mit der Union wuchs aber leider auch etwas anderes: Der Wunsch nach gemeinsamer Regulierung nach innen. Wie jeder Staatenbund in der Geschichte tendiert auch die europäische Union immer mehr dazu, Entscheidungen zu zentralisieren, Mittel umzuverteilen und mehr und mehr Gesetze zu schaffen - um Europa zu "harmonisieren". So kann die an sich urliberale Vision eines freien Europas schnell zum Schreckensszenario werden.
Was jedoch lässt sich dagegen tun?
Einen sehr gewagten Schritt ist in diesem Falle die EU-Bürokratie selbst gegangen. Im Lissaboner Vertrag ist eine auf den ersten Blick unscheinbare Klausel enthalten, die es bei genauerer Betrachtung in sich hat. In Artikel 64 III nämlich soll normiert werden, dass Entscheidungen, die „einen Rückschritt für die Liberalisierung des Kapitalverkehrs […] einen Rückschritt darstellen“ einstimmig beschlossen werden müssen – das Quorum ist somit bedeutend schwieriger zu erfüllen als bei Entscheidungen, die den Wettbewerb stärken. Hier wird also festgelegt, dass Verfahrensregeln geändert werden, um ein bestimmtes Ergebnis herbeizuführen. Eine im Grundsatz unliberale Herangehensweise. Denn durch die Geschichte des Liberalismus hinweg war unser größtes rechtspolitisches Gebot immer, materielle Gerechtigkeit nicht mit dem Holzhammer, sondern durch gleiche und gerechte Verfahren herbeizuführen. Dieses Grundprinzip sollte keinem noch so lobenswerten Ziel geopfert werden. Besser wäre es, die Kompetenzen der EU deutlich genauer zu definieren und durch eine Demokratisierung der Institutionen den Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Betonkopf-Fraktion in der Administration abzuwählen und durch Politiker mit frischen, neuen Konzepten zu ersetzen. Am 7. Juni haben wir wenigstens in begrenztem Rahmen die Möglichkeit dazu. Nutzen wir sie!
Dieser Artikel ist ebenfalls in der Mitgliederzeitschrift der Jungen Liberalen Niedersachsen "freistil", Ausgabe April 2009 erschienen.



